Dampfen – darf ich oder darf ich nicht?
Dampfen – darf ich oder darf ich nicht?

Dampfen – darf ich oder darf ich nicht?

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eascher-kleinDie Ver- und Gebote zur Nutzung von E-Zigaretten sind bundesweit uneinheitlich. Wo darf gedampft werden, wo fällt das Dampfen unter das Nichtraucherschutzgesetz? Eine Übersicht nach Bundesländern geordnet findet man auf der Webseite der Initiative bft (Bürger für Freiheit und Toleranz). Stand der Liste ist April 2014, wobei sich, laut De-Talk, bei Bayern wohl ein Fehler eingeschlichen hat. Häufig entscheidet aber auch das Hausrecht ob man dampfen darf oder nicht, unabhängig von der Regelung des Bundeslandes:

Viele öffentliche Einrichtungen und Beförderungsunternehmen verbieten den Konsum von E-Zigaretten-Produkten unabhängig davon, ob sie in dem jeweiligen Bundesland unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen oder nicht. Hierzu gehören beispielsweise alle Beförderungsmittel der Deutschen Bahn und fast alle regionalen Beförderungs-unternehmen. Auch alle großen Fluglinien, wie Lufthansa, Air Berlin und andere, untersagen die Nutzung von E-Zigaretten an Bord.

Wenn man sich unsicher ist, zum Beispiel in Kneipen, sollte man einfach vorher fragen. Wir haben schon häufiger erlebt dass die Inhaber dies erlaubt haben, obwohl sie vom Dampfen (noch) nicht all zu viel wussten. Wie schön, wenn man in solchen Situationen direkt die Werbetrommel rühren kann. 😉

Link: Übersicht von Dampfer-Regelungen nach Bundesländern