Nur eins ist sicher: Die Verunsicherung
Die Interessengemeinschaft E-Dampfen (IG-ED) äußert sich nun, allerdings recht zurückhaltend, zur Tabakrichtlinie. Ihr Fazit: Insgesamt ist der Artikel 20 (ehemals 18A) der TPD2 ein Flickwerk, das den Mitgliedsstaaten einen Handlungsspielraum einräumt, der wahrscheinlich eher für Irritationen statt für Rechtssicherheit sorgen wird. Je nach jeweiliger Ländergesetzgebung werden mit an Sicherheit grenzender …